Mitreit- oder Pflegepferd

Grundsätzlich gilt, dass natürlich jegliche Abmachung getroffen werden kann und sollen hier nur die wesentlichen Unterschiede aufgezeigt werden.

Mitreitschaft:

Dabei gibt der Pferdeeigentümer anderen die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen sein Pferd begrenzt reiterlich zu benützen.  Sei dies nur im Stall- und Freizeitbereich oder auch für Turniere. Die am gängigsten vorgefundene Art ist die, dass das Zeitlimit kontingentiert ist; z.B. 2-3 x wöchentlich jeweils für 1-2 Std. Dafür ist dann meist die halbe Einstellgebühr zu entrichten und je nach Vereinbarung, eine Kostenbeteiligung an Hufschmied und Tierarzt.  Für ordnungsgemäße Handhabung des Equipments während der Benützung haftet der Mitreiter. Geht aus Fahrlässigkeit (z.B. ungewollter Unachtsamkeit) Equipment  kaputt, so ist dies natürlich abzugelten oder gleichwertig zu ersetzen.

Die Anwendung eines vom Mitreiter angeschafften Equipment/Material bedarf stets der Zustimmung durch den Eigentümer (z.B. Gebissart, Zäumung, Sattel, Pflegemittel, Zusatzfutter). Dieses Equipment bleibt, so nichts anders vereinbart (Schenkung)  jedoch im Eigentum des Mieters.

 

Gebühren für Prüfungen und Turniere wie auch Transportkosten hat selbstverständlich der Mitreiter selbst zu tragen. Empfehlenswert ist hierzu auch ein gesonderter vorheriger Vertrag der festhält, für welche Kosten der Mitreiter tatsächlich genau aufzukommen hat und wer im Falle eines Unfalls mit dem Pferd haftet. Denn möglicherweise greift dann die Haftpflicht nicht immer (Kleingedrucktes beachten und Versicherungsauskunft einholen).  In diesem Zusammenhang sollte auch überlegt und festgehalten werden, welcher Schadensersatz zu entrichten ist, kommt das Pferd während der Mitreitschaft in der Obhut des Mieters zu Schaden.

Pflegepferd:

Beim Pflegepferd gibt der Pferdeeigentümer das Pferd fast gänzlich in die Obhut des "Mieters" ab.  Anders als beim Mitreitpferd kann u.U. der Standort (Stall) nach Vereinbarung neu festgelegt werden, wobei meist sogar die ganze Einstellgebühr ebenso übernommen wird wie alle laufend anfallenden Nebenkosten (je nach Abmachung TA-Kosten, Hufschmied, Impfungen, Versicherung, etc.). Die Benützung des Pferdes regelt sich nach dessen Verwendungsmöglichkeit und den vom Eigentümer festgelegten Einschränkungen. Dies kann jegliche Freiheit umfassen wie auch lediglich eine Betreuung ohne reiterliche Verwendung (z.B. nur Pflege mit Bodenarbeit)

Der "Mieter" hat auch hier die Verantwortung für das zur Verfügung gestellte Equipment übernommen und hat bei Beschädigung dessen, dieses konform zu ersetzen. Darüber hinaus steht es ihm frei, Material anzuschaffen wobei die Verwendung und Anwendung stets der Zustimmung durch den Eigentümer bedarf (z.B. Gebissart, Zäumung, Sattel, Pflegemittel). Dieses Equipment bleibt, so nichts anders vereinbart (Schenkung)  jedoch im Eigentum des Mieters.

__________________________________________________________

Für beide Möglichkeiten gilt, dass der finanziell vereinbarte Betrag in jedem Fall zum vereinbarten Termin fällig ist, ohne Berücksichtigung ob und wenn wie viel das Pferd im Monat benützt wurde (Vergleich: bei Anmiete eines PKW muss die Leihgebühr auch dann entrichtet werden, wenn ich das KFZ nicht benütze sondern lediglich in die Garage stelle.)

In beiden Fällen gilt es, alle getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und scheinen sie noch so nebulos; eventuell sich auch bei Ergänzungen dies beiderseits bestätigen zu lassen.

PAP 4/2013

Hier finden Sie uns

Zoofachgeschäft Scalare, Werbeagentur

Pet and People


Hauptstraße 369
8962 Gröbming


Telefon: 03685/23342

Telefon: 0664/1603391

E-Mail: office@scalare.net

 

Newsletter

Agentur für Personenbetreuung und Arbeitsvermittlung


Hauptstraße 369
8962 Gröbming

Telefon: 0664/1603391

E-Mail: office@petandpeople.net

 

Zweigstelle Agentur für Personenbetreuung: 

Sankt Margarethen bei Knittelfeld

 

Telefon: 0664/1603391

E-Mail: office@petandpeople.net

Für Android

Unsere Öffnungszeiten

Montag - Freitag09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
Samstag09:00 - 12:00
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns für Pet and People unter 0043 (0)664/1603391 und für das Zoofachgeschäft SCALARE unter 0043 (0)664/75119283

Druckversion | Sitemap
© Pet and People