Tierrettungsdienst Pet and People: Menschen haben es gut, denn sie können den Notarzt rufen, wenn sie Hilfe brauchen. Aber
auch unsere Haustiere sind oft in Nöten und ihre verzweifelten Besitzer nicht in der Lage, das geliebte Haustier zum Tierarzt zu bringen bzw. richtig zu versorgen.
Der Tierrettungsdienst Pet and People verfügt über die Berechtigung Einsatzfahrten nach § 26 der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO durchzuführen und Blaulicht und Folgetonhorn im Rahmen der
Erbringung dringender Hilfe für Tiere zu verwenden.
In Österreich ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im Kraftfahrgesetz (KFG) festgeschrieben, wer Blaulicht
verwenden darf. In der StVO werden die Rechte der Einsatzfahrzeuge damit begründet, dass diese "zu besonderen Zwecken im Interesse des Gemeinwohls" verwendet werden. Entsprechend müssen sich die
anderen Verkehrsteilnehmer dem Blaulicht unterordnen. "Alle Straßenbenutzer haben einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen".
Wer sich Blaulicht montieren darf, ist im KFG geregelt. Neben Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder des Roten Kreuzes fallen darunter auch Feuerwehren im Besitz von
Gebietskörperschaften oder Militärstreifen.
Bewilligungen für andere Fahrzeuge dürfen nur erteilt werden, "wenn ihre Verwendung im öffentlichen Interesse gelegen ist". Im betreffenden Paragraf 20 sind dazu zahlreiche potenzielle Antragsteller
(z.B. öffentliche Hilfsdienste, Ärztliche Bereitschaftsdienste, freipraktizierende Hebammen, Tierärzte) aufgereiht. Für diese Fahrzeuge ist eine Bewilligung für das Führen von Scheinwerfern und
Warnleuchten mit blauem Licht möglich, allerdings ist dafür ein gesonderter Bescheid notwendig.
In Deutschland ist die Verwendung von Sondersignalen im § 38 der Straßen-verkehrsordnung (StVO) geregelt. Demnach ist das Einsetzen des Sondersignals auf wenige Ausnahmesituationen beschränkt, um Missbrauch vorzubeugen. Es darf nur ver-wendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um
• Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
• eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden,
• flüchtige Personen zu verfolgen oder
• bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Für Tierrettungsdienste und Tierärzte besteht daher in Deutschland keine Möglichkeit zur Verwendung von Sondersignalen
(Blaulicht).
In der Schweiz sind nach dem Straßenverkehrsrecht Blaulicht und Sirene grundsätzlich nur an Fahrzeugen der Feuerwehr,
der Polizei, der Sanität und des Zolls erlaubt. Auch eine an sich mögliche Ausnahmebewilligung wird zur Rettung für Tiere nicht erteilt, da die besondere Warnwirkung einen engen Kreis vorbehalten
sein soll. Nach den Wertvorstellungen der Rechtsordnung stehen Tiere nicht auf der gleichen Stufe wie Menschen.
"Laut Gesetz haben Tiere in den meisten Ländern einen sehr geringen Stellenwert!"
Tierrettungsdienst Pet and People:
"Pet and People - Tierrettung" ist ein eingetragener Verein mit der ZVR-Zahl 412801865.
Vereinsadresse: "Pet and People - Tierrettung", Hauptstr. 369, 8962 Gröbming
Anforderung bei Notfällen und Lebensgefahr (Unfällen, Verletzungen, Vergiftungen, akute Erkrankungen, Gifttieren, Verlegung in Tierklinken und sonstigen Notsituationen)
Einsatzgebiet: Unser Einsatzgebiet erstreckt sich über den gesamten Bezirk Liezen und wird bei Bedarf und Dringlichkeit auf die gesamte Steiermark ausgedehnt.
PAP 1/2013
Wir bedanken uns bei allen Spendern für ihre Unterstützung!