Pflegegeld

Pflegestufe 1

 (Pflegeaufwand

  über 65 Stunden) EUR 162,50

Pflegestufe 2

 (Pflegeaufwand

 über 95 Stunden) EUR 299,60

Pflegestufe 3

 (Pflegeaufwand

 über 120 Stunden) EUR 466,80

Pflegestufe 4

(Pflegeaufwand

 über 160 Stunden) EUR 700,10

Pflegestufe 5

(Pflegeaufwand

 über 180 Stunden + dauernde 

 Bereitschaft) EUR 951,00

Pflegestufe 6

(Pflegeaufwand

 über 180 Stunden +

 dauerhafte Betreuung)

 EUR 1.327,90

Pflegestufe 7

(Pflegeaufwand

 über 180 Stunden +

 Bewegungsunfähigkeit)

 EUR 1.745,10

Bei Bezug einer erhöhten Familienbeihilfe wird ein Betrag von EUR 60,- abgezogen.

 

Förderung Bund: € 660,00

Die Förderung durch den Bund beträgt bis zu € 660,00 monatlich. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben.

Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 400 Euro beziehungsweise um 600 Euro für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige.

Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten! Stand 1/2021

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