Die ideale Pferdehaltung!

Gibt es eine ideale Pferdehaltung? Glaubt man der Tierhalteverordnung wäre die Frage mit einem einfachen JA zu beantworten. Ist man jedoch Pferdekenner mit langjähriger Erfahrung, so sieht man die Dinge weit realistischer. Und selbst bei Tierschützern divergieren die Meinungen dazu.

Es gilt daher zwei Hauptkriterien  zu beachten; zum einen die gesetzlichen Vorgaben und zum anderen die an das Pferd angepassten individuell-physiologischen Parameter.

Tierfreunde und einfache Pferdebesitzer unterliegen aus Unkenntnis oftmals der schnellen Ansicht, dass die sog. Offenstallhaltung das Ultimative ist, da sich das Pferd ungehindert bewegen kann. Merkwürdig stellen sich dann oft  Probleme dar, welche genau die Pferdebesitzer haben, deren Lieblinge in dieser Haltungsform leben. Man kann Pferdehaltung nur dann optimieren, wenn man ganz individuell das jeweilige Pferd unter Beobachtung beurteilt hat. Für manche Pferde ist Offenstallhaltung keine ideale Lösung sondern eben die Boxenhaltung (sei es aus psychischen oder gesundheitlichen Gründen). Andere Pferde sind in Paddockhaltung ausgeglichener sodass die grundsätzliche Anwendung der von Tierfreunden gelobten Haltungen nicht vereinfacht werden kann.

Leider spiegelt das Instrument der Tierhalteverordnung den typischen Fall der Gesetzgebung , welche oft vorbei an der Realität Maßstäbe festlegt. Der oft zitierte Wortlaut  „im Interesse des Tieres“ oder „es darf nicht auf Kosten des Tieres gehen“, muss auch stets Bedacht haben, welche Auswirkungen festgelegte oder eng ausgelegte Dinge haben.  Denn oft sind gesetzliche Festlegungen in der individuellen Realität nicht umsetzbar; zB im Bereich Boxenstall. Auch wenn es Übergangsfristen zB. bis 2020 gibt, welche u.a. die bestehenden Vorgaben der Unterbringung  dzt. nicht fixieren, so wird auch danach eine Vollziehung kaum möglich werden. Die Existenz vieler Kleinbetriebe würde ähnlich dem Klein-Greisslersterben zerstört werden, da theoretisch nötige Umbauarbeiten zur Anpassung aus statischen Gründen nicht möglich sind. Es sei auch dahingestellt, ob die Festlegung von bestimmten Größen und Maßangaben wirklich zum Wohle des Pferdes ist oder ob sich ein solches durchaus auch in den bestehenden Begebenheiten wohlfühlt.

Die beiden Zitate müssen sich auch nicht zwangsläufig gegen den Pferdehalter richten sondern kann auch eine Zusammenarbeit mit diesem „im Interesse des Tieres“ liegen, wenn Kontrollorgane sich nicht zum Spielball von gehässigen Anzeigern machen lassen. Es ist nun Aufgabe von Kontrollorganen abzuwägen, im Sinne des Wohlbefindens des Pferdes zu entscheiden und visuelle Wahrnehmungen nicht der puren Gesetzgebung zu unterstellen, sondern stets mit den bestehenden Möglichkeiten und den Bemühungen des Halters und den örtlichen Gegebenheiten abzugleichen. Geht es dem Pferd gut und ist keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten, so gilt die Unbedenklichkeit gegenüber der bestehenden Haltung sowie dem Pferdhalter, was in vielen Bezirkshauptmannschaften auch reibungslos funktioniert.  In jedem Fall sind die Tierhalter stets der persönlichen Interpretation von Tieranwälten und Amtstierärzten unterstellt, welchen nicht allzu oft die Praxis für Dinge fehlt, die sie beurteilen sollen. Denn auch sie können nicht alle Erfahrung der Welt haben…von wo denn auch. Daher sind Toleranz, gegenseitiges Verständnis und konstruktive Zusammenarbeit gefragt!

Tierärzte, Tieranwälte und Amtstierärzte stellen somit die Brücke zwischen Tier, Tierhalter und Gesetz dar und sollen keinesfalls durch engauslegende Vorschriften zum Instrument zB. privater Auseinandersetzungen werden, die weder dem Tier noch dem Tierhalter nützlich sind.

Der Tierarzt war früher stellenwertig fast höher anerkannt als der Dorfarzt!  Warum?...weil das Tier, das höchste Gut war das man besitzen konnte. Menschen waren von Tieren abhängig und lebten in Symbiose mit diesen. Legt man dies auf die heutige Zeit im modernen Umfeld um, so sind Tierhalter oftmals ebenso von ihrem Tierwertbestand oder räumlichen Gegebenheiten abhängig.  Sei es im landwirtschaftlichen Bereich der Nutztierhaltung bis hin zum Freizeitbereich der klein-familiären Pferdeeinstellbetriebe.

Gerade letztere sind mit Sicherheit bemüht alles zum Wohl ihrer Pferde zu tun, unterliegen aber leider oftmals den Attacken von Menschen, die aus Egoismus denunzierende Anzeigen machen um sich für Rauswurf aus dem Stall, Abmahnungen, nachbarschaftliche Differenzen  oder ähnlichem zu rächen. Die dann in Aktion kommenden Tieranwälte und Amtstierärzte unterliegen der Situation, ebenso aus menschlicher wie tierischer Sicht zu agieren.

Dass das Instrument der Tierhalteverordnung in vielen Fällen oftmals kaum  Anwendung finden kann, ergibt sich aus der Praxis, als alle Theorie zwar schön klingt, aber in Realität nicht umsetzbar ist. Denn selbst in Boxen von 20m2 können Pferde zb festliegen oder Temperamentsausbrüche zu massiven Verletzungen führen, was an der Sinnhaftigkeit der Boxenvorschriftsgröße bereits deutliche Zweifel aufwirft. Jedes Gesetz ist somit nur so gut, wie es auch in wirklich jeder Form umsetzbar ist und nicht zum Instrument egoistisch böswilliger Absichten von oftmals Personen mit Unkenntnis wird.

Die in der Tierhalteverordnung angeführten Maßtabellen u. gewisse Vorgaben, werden also in vielen Kleinbetrieben kaum umsetzbar sein, da bestehende Stallanlagen, wenn durch Umbau überhaupt möglich, wahrscheinlich auch dann nur bedingt angleichbar sind.  Somit wird das Haltungsproblem in Boxen nach 2020 für viele Kleinbetriebe zum unlösbaren und vor allem teils existenziellen Problem sodass aus heutiger Sicht nur eine rechtzeitige Novellierung Abhilfe wird schaffen können.  Die Haltung in Paddockboxen und Offenstall wird hier etwas leichter sein wobei die Bestimmungen hierzu aufgrund der örtlichen Begebenheiten in der den tatsächlichen Ausführungsmöglichkeiten ebenso zu Problemen in der Umsetzung führen können. Die meist konform gehenden Kontrollen von Sachverständigen für das Umfeld der Pferdehaltung sollten ebenso einer fairen Beurteilung unterliegen und nicht oftmals Unterschiede in Großtierhaltung machen, nur weil es sich um Pferde und keine Rinder handelt. Dabei ist die bedingte Verschmutzung von Pferdekoppeln aufgrund der unterschiedlichen Verdauungssystems weit unbedenklicher als die aus der Rinderhaltung (was leider manch Sachverständigen nicht bekannt ist, von diesen ignoriert bis sogar negiert wird).

Beurteilende Organe und Pferdefreunde sollten daher die Dinge auch einmal aus dieser Sicht betrachten und mehr Verständnis für Unterbringungsbetriebe aufbringen.

Lassen wir die Betrachtung von seitens der Gesetzgebung einmal weg und widmen uns dem Pferd direkt. Jedes Pferd macht gewisse Prägungsphasen durch in welchem ihm besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden sollte. Der Züchter, Besitzer bzw. Trainer ist gefordert diese Phasen zu erkennen und abschätzen zu können, wie aufnahmefähig das Jungpferd ist und was ihm jetzt gerade an Neuerfahrung zugemutet werden kann. Versäumt man diese Phasen und bleibt das Pferd sich selbst überlassen, was leider bei vielen Offenstallhaltungen üblich ist, dann kann sich dies oftmals später in Szene setzen. Für Pferde, die in ihren Prägungsphasen in Offenstallhaltung somit sich selbst überlassen wurden, wird später nur mehr eine Paddock oder Boxenhaltung zu einem positiven Ergebnis in der Mensch-Tier-Beziehung führen. Anders verhält es sich bei Pferden die keine andere Variante als die der Boxen oder Paddockhaltung kennengelernt haben. Sie wurden stets durch täglich direkten Kontakt mit dem Menschen in eine gewisse Richtung geführt die letztendlich maßgebend zum Erscheinungsbild des Pferdes beigetragen hat.

Die ideale Pferdehaltung mit einfachen Worten zu beschreiben ist nicht möglich, da die Pferde in unserer Welt ihr Leben gefunden haben, weit ab von natürlichen Weiden und unendlich erscheinenden Steppen.

Unsere Tiere haben viele Geheimnisse; Dank der Verhaltensforschung von namhaften Größen und den unermüdlichen Bemühungen der Zoos haben wir Menschen auch schon Antworten auf viele Fragen gefunden. Dennoch müssen wir Menschen uns bewusst sein, dass nicht alle unsere Antworten auch wirklich die Lösung auf unbegrenzt  scheinende Fragen sind.

 

Heute sind wir Menschen daher gefordert, die Mensch-Tier-Beziehung mit dem Lebewesen Pferd so zu gestalten, dass dem Pferd ein möglichst artgerechter Lebensraum unter Bedacht der Domestizierung zur Verfügung steht. Dann werden wir auch Erfolg und viel Freude mit unseren vierbeinigen Kameraden haben.

Autor: HS

PAP 2/2013

Hier finden Sie uns

Zoofachgeschäft Scalare, Werbeagentur

Pet and People


Hauptstraße 369
8962 Gröbming


Telefon: 03685/23342

Telefon: 0664/1603391

E-Mail: office@scalare.net

 

Newsletter

Agentur für Personenbetreuung und Arbeitsvermittlung


Hauptstraße 369
8962 Gröbming

Telefon: 0664/1603391

E-Mail: office@petandpeople.net

 

Zweigstelle Agentur für Personenbetreuung: 

Sankt Margarethen bei Knittelfeld

 

Telefon: 0664/1603391

E-Mail: office@petandpeople.net

Für Android

Unsere Öffnungszeiten

Montag - Freitag09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
Samstag09:00 - 12:00
Außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie uns für Pet and People unter 0043 (0)664/1603391 und für das Zoofachgeschäft SCALARE unter 0043 (0)664/75119283

Druckversion | Sitemap
© Pet and People