Wenngleich in vielen Gemeinden sogenannte „Sackerlspender“ installiert wurden, gibt es immer wieder unbelehrbare Hundehalter, welche offenbar der Ansicht sind, dass
mit Bezahlung der Hundesteuer die jeweilige Gemeinde mehr oder weniger verpflichtet ist, die Entsorgung der tierischen Hinterlassenschaften zu übernehmen.
Dabei handelt es sich jedoch um einen weit verbreiteten Irrtum.
In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen haben, dass Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht verunreinigt werden (§
92 Abs. 2 StVO).
Wer dieser Vorschrift zuwiderhandelt, muss schlimmstenfalls, das heißt bei Vorliegen einer entsprechenden Anzeige, einerseits damit rechnen, für allfällige Reinigungskosten herangezogen zu werden und andererseits im Zuge eines erwaltungsstraf-verfahrens mit einer Geldstrafe bis zu € 72,-- bestraft zu werden.
Natürlich besteht die Verpflichtung zur Reinhaltung auch in Gemeinden, welche keine „Sackerlspender“ zur Verfügung stellen. Letztlich obliegt es daher der Eigenverantwortung des jeweiligen Hundehalters, für eine ordnungsgemäße Entfernung der Verunreinigung zu sorgen.
Da „Hundstrümmerl“ vor allem im Bereich von Kinderspiel-plätzen, Parkanlagen etc. immer wieder für Unmut sorgen und womöglich auch zu Gesundheitsgefährdungen führen, sollte von jedem vernünftigen Hundehalter verlangt werden können, diese Konfliktpotentiale von vorne herein zu vermeiden.
Die uneinsichtige Einstellung einzelner Hundehalter führt bedauerlicherweise dazu, dass sich auf Seiten der (leider vorhandenen) Nichttierliebhaber immer wieder Aktivisten finden, die gegen eine Hundehaltung im urbanen Bereich mobil machen. Dass durch das Verhalten einzelner uneinsichtiger Hundehalter dem zum Glück überwiegenden Teil der vernünftigen „Gassigeher“ Schaden zugefügt wird, liegt auf der Hand.
Nicht unerwähnt sollte auch bleiben, dass durch Hundekot Grünfutter verunreinigt wird, welches in weiterer Folge nicht mehr an Kühe verfüttert werden kann, da das verunreinigte Heu das Futter unbrauchbar macht.
Auch gibt es Hinweise auf Gesundheitsschädigungen bei Kühen durch verunreinigtes Futter. Es sollte wohl auch im Interesse eines Hundeliebhabers liegen, dass nicht andere Tiere durch eine derartige Bedenkenlosigkeit zu Schaden kommen, sodass jedenfalls dafür Sorge getragen werden sollte, dass keine Verunreinigungen durch Hundekot auf offensichtlichen Weideflächen erfolgen.
Autor: RA Mag. Christa Schatzl