Neue Gesetze mit 2016 in Kraft getreten
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860
Hauskatzen in Österreich ausgestorben.....
...wird es irgendwann heißen, wenn man dem neuen, mit 2016 in Kraft getretenen Gesetz tatsächlich in punktgenauer Form nachkommen möchte bzw. würde.
Denn nunmehr sind alle Katzenhalter deren Tiere Freigang haben per Gesetz angehalten und sogar verpflichtet, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Freilich wird ein Aussterben nicht von heute auf morgen gehen, aber wer weiß wie es in hundert Jahren aussieht?; ....denn der Eingriff des Gesetzes in die Physiologie der Natur wird langfristig kaum ohne Folgen bleiben. Ungeachtet dessen bleibt unbestritten natürlich die leider unkontrollierte Vermehrung von verwilderten Katzen bestehen, die sich dann meist in verfallenen Häusern oder auf Bauernhöfen einnisten, wo sie es schön haben. Dafür aber dann die Bauern belangen zu wollen, ist wieder eine Lücke im Gesetz, welche den Funktionären des Amtes in ihren leider teils doch sehr egoistischen und den (vermeintlichen) Tierschützern gefälligen Vorgangsweisen Tür und Tor öffnet. Sind es doch genau die Amtsträger von BH und Land, die durch subjektive Vorgehensweise teils für den Missstand verantwortlich zeichnen, der dann eine Flut von Katzen in die Tierheime bringt. Interessant ist auch der Umstand, als doch genau die aus dem Tierschützerbereich stammende Funktion des Tierombudsmann/frau hier gegen das stete Bemühen der Tierheime agiert. Meist nehmen diese Funktionäre die ihnen im Gesetz leider eingeräumten Möglichkeiten sehr gerne in Anspruch und plädieren darüber hinaus auf unersättliches egoistisches Verlangen (angeblich zum Wohl des Tieres), übersehen dabei aber, dass SIE Diejenigen sind, die eigentlich die Schnittstelle zwischen z.B. Bauer als Katzenhalter bzw. Tierhalter und Gesetz darstellen sollen. Sie sollen beratend und dadurch auch überzeugend zwischen Tierhalter und Gesetz stehen, nicht aber denken, dass sie sozusagen der Sheriff oder Henker des Gesetzes sind, der Tierhaltung in eine menschliche Vorstellungsform der vermeintlichen Natürlichkeit bringen möchte, die mit Physiologie und artgerechter Haltung oftmals nichts mehr zu tun hat. Es ist die vermenschlichte Vorstellung von uns, wie Tiere zu halten sind, damit es unseren Augen gefällig wird. Dem Umstand, ob sich das jeweilige Tier jedoch tatsächlich noch in der teils unnatürlich geforderten Umgebung wohl fühlt, bleibt dahingestellt. Auch die von den Tierschützern den Bauern angelastete Verantwortlichkeit für die in den Tierheimen sich befindliche Katzenflut, ist subjektiv und jeder Realität entbehrend. Dies ist nur die subjektive Vorstellung von Tierschützern, die kaum Kontakt zu der Welt haben, über die sie befinden wollen. Darüber hinaus liegt ein wesentlicher Teil der Verantwortlichkeit für die teils mit Katzen überfüllten Tierheime unbestreitbar auch massiv bei den Tierschutzfunktionären, denn diese sollten besser versuchen realistische Lösungen mit den Bauern zu finden als zahnlose Gesetze zu fordern.
Die Argumentation der Tierschützer, wonach den Bauern somit ein Großteil der Schuld für die unkontrollierte Katzenvermehrung und der Überfüllung der Tierheime zugesprochen wird, ist schlichtweg falsch. Dies wurde auch schon von allen Bauernvertretern und sogar verantwortungsvollen und erfahrenen Tierärzten angeprangert. Bauern die sich durch Abgabe von Katzen an Tierheimen dieser entledigen, werden nämlich kaum oder überhaupt nicht zu finden sein. Der verantwortungsvolle Bauer hält schon zum Wohle seiner Tiere und daraus ergeben Existenzfrage, engen Kontakt mit seinem betreuenden Tierarzt und sollten sich die Katzen auf seinem Hof einmal über der Norm vermehren, wird er Kastrationen vornehmen lassen. Somit steht fest, dass auch Tierärzte von der gesetzlichen Regelung langzeitlich gesehen durch Wegfall von Einnahmen aus Kastrationen mangels Tierbestand negativ betroffen sind.
Sofort bei Inkrafttreten des Gesetzes haben sowohl Bauern wie auch Bauernvertreter via Medien mit sach- und fachkundigen Argumenten gegen das Gesetz bei dessen bestehender Gefährlichkeit und gleichzeitiger Sinnlosigkeit protestiert. Von den Tierschützern wurden nur begrüßende Worte aber keinerlei sachliche Argumente gefunden. Konnte doch dem schlagenden Argument nichts entgegengesetzt werden aus dem klar hervorgeht, dass sich letztendlich der rote Faden der möglichen Existenzgefährdung div. Berufsstände, begonnen beim Tierarzt über den Tiernahrungserzeuger bis hin zum Zoofachgeschäft durch diese ganze Aktion durchzieht. Leider waren und werden diese Proteste nur von wenig Effizienz sein.
Die Überfüllung der Tierheime geschieht nämlich tatsächlich nur durch unverantwortlich handelnde Katzenvermehrer die sich damit Körberlgeld verdienen wollen, oder durch unzureichende Aufklärung jener Personen durch die Tierschützer, die sich schnell mal ein Kätzchen irgendwo mitnehmen, aber dann draufkommen, es nicht halten zu können (aus welchen Gründen auch immer). Jene Tierschützer, die sich gegen die verantwortungsvollen Bauern stellen, sind daher gerne eingeladen künftig ihre Freizeit auf den Höfen mit der Arbeit durch Fangen von Mäusen einzubringen. Und zwar bei jeder Jahreszeit !! Schließlich wollen sie ja auch weiterhin Backwaren vom Bäcker und Lebensmittel aus landwirtschaftlich nachhaltiger Produktion möglichst ohne Nagerverschmutzung haben !!!
Dass es unter den Bauern auch schwarze Schafe gibt, denen Katzen egal sind und sie deren Zugehörigkeit im Falle von tierärztlichen Bedarf wegen möglicher Kosten bestreiten, ist durchaus bekannt, aber vernachlässigend gering. Würden sich Tierschützer aber den tatsächlichen verwilderten Katzen, teils in Kooperation mit den Bauern annehmen und nicht diesen alle Schuld anlasten, wäre der Lösung des Problems ein großer Schritt näher getan. Die jährlich bei den Landesregierungen für gewisse Funktionäre ausgeschütteten Beamtengehälter könnten für die Anschaffung von Katzenfallen, Kastrationen und tierärztliche Betreuung ausgeben werden sodass die Effizienz in der kontrollierten Katzenmenge weit höher läge, Streitpunkte wären ausgeräumt und das sinnlose Intervenieren zur Einrichtung von sinnlosen Gesetzen nicht nötig.
Auch den Pharmakonzernen kommt hier eine nicht unwesentliche Rolle der Verantwortlichkeit zu. Würden die Kosten für verhütende Medikamentation, die es auch für Katzen gibt, nicht derart hoch sein, hätte man auch hier ansetzen können und wäre ein zahnloses Gesetz nicht beschlossen worden, welches zweifelsfrei früher oder später wieder einer Novellierung unterliegen wird müssen.
Denn das Gesetz ist hier nur wieder einmal den oft unzureichend durchdachten subjektiven Forderungen der Tierschützer nachgekommen ohne wirklich darauf Bedacht zu nehmen, dass unter den Bestimmungen dann auch andere Existenzen zu leiden haben. Alleine von Zuchtkatzen mit Rasseabstammung wird der Zoofachhandel im Katzenbereich nicht wirklich leben können. Hat man einmal in einer Tierarztpraxis warten müssen, wird man festgestellt haben, dass ein Großteil der Patienten Katzen sind.
Glaubt man den Worten des Hrn. Dr. Ulrich Herzog vom BMG (TV-Interview ORF), dann ist die kolportierte Auslegung des Gesetzes wie oben zitiert und von allen Tierschützern in dieser ausgelegten Form mit großer Willkommenheit begrüßt, einfach nur falsch und überzogen. NEIN, es werden keine Bauern belangt da sie Katzen für die Sauberhaltung ihrer Höfe von Ungeziefer dringend benötigen. hm ?...aber wie soll das funktionieren?....Steht ein Bauer dazu welche Katzen ihm gehören, fällt er unter die gesetzliche Verpflichtung und endet letztendlich in der Situation womöglich Strafe zahlen oder zur Freihaltung seines Hofes von Mäusen und Ratten Gift auslegen zu müssen. Eine Maßnahme, die den Tod vieler anderer Tiere mit sich und letztendlich im Populationsverhalten nur wenig bringt. Bestreitet der Bauer die Zugehörigkeit seiner Katzen zum Hof, werden diese von "Tierschützern" vielleicht eingefangen, ihrer verantwortungsvollen Aufgabe entzogen und landen wieder in den bereits überfüllten Tierheimen, welche aufgrund der rückläufigen Unterstützungen wieder um staatliche oder kommunale Hilfe ersuchen.
Gift gegen die mangels der Katzen drohende Mäuseinvasion auszulegen ist aber für den praktizierenden Tierschützer ebenfalls ein absolutes Tabu; nun?...wie soll das jetzt in Realität funktionieren?....kommen die Tierschützer für die finanzielle Belastung bei der Anschaffung von Rassekatzen für Bauernhöfe auf?...oder wird im Tierschützerbereich nun eine eigene Abteilung für die personelle Bereitstellung zur Mäusebeseitigung auf Bauernhöfen eingerichtet? :) :)
Einziger Lichtblick ist die vom Land eingerichtete finanzielle Unterstützungsaktion zur Katzenkastration. Mit den entsprechenden Formularen, welche über die jeweilige Gemeindeleitung zu bekommen sind, besteht die Möglichkeit mittels Kostenzuschuss Katzen vom Vertrauenstierarzt kastrieren lassen zu können.
Im Grunde aber insgesamt gesehen also wieder ein Gesetz ohne Zähne, dass lediglich den unerfahrenen Amtsfunktionären Möglichkeiten zum Lukrieren von Strafgeldern einräumt, ohne dass sich die beschuldigten Personen/Bauern tatsächlich richtig zur Wehr setzen können ohne sich mit einem langen Verwaltungsstrafverfahren konfrontiert zu sehen. Letztendlich wird durch dieses Gesetz nur eine Beschäftigung der Justiz gesichert, die offensichtlich entweder zu wenig Arbeit in Österreich hat oder mancherorts lieber wegschaut als wirkliche Probleme zu lösen. Denn ist ein Bauer dem verantwortlichem Amtsträger nicht sympathisch, muss er mit Problemen rechnen; das ist unwiderlegbarer Fakt.
Autor: H.S.
PAP/Ausgabe 18