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Wer ab 1. Juli 2026 die Haltung von Reptilien oder Amphibien anstrebt, muss einen Nachweis der Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von vier Stunden vor
Aufnahme der Tierhaltung vorweisen.
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Die Kurse sind in dem Bundesland, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren.
- Die Kurse gelten
bundesweit.
Diese Kurse werden bei uns bei
Bedarf angeboten und ausschließlich im Präsenzunterricht abgehalten!